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KAPITEL 58
Tarih : 01-04-2016 Saat : 19:11
 KAPITEL 58 - SPEZIALGEWEBE; GETUFTETE SPINNSTOFFERZEUGNISSE; SPITZEN; TAPISSERIEN; POSAMENTIERWAREN; STICKEREIEN

5801 Samt und Plüsch, gewebt, und Chenillegewebe, ausgenommen Waren der Position 5802 oder 5806
5801 10 00- aus Wolle oder feinen Tierhaaren
- aus Baumwolle
5801 21 00-- Schusssamt und Schussplüsch, nicht aufgeschnitten
5801 22 00-- Rippenschusssamt und Rippenschussplüsch, aufgeschnitten
5801 23 00-- anderer Schusssamt und Schussplüsch
5801 26 00-- Chenillegewebe
5801 27 00-- Kettsamt und Kettplüsch
- aus Chemiefasern
5801 31 00-- Schusssamt und Schussplüsch, nicht aufgeschnitten
5801 32 00-- Rippenschusssamt und Rippenschussplüsch, aufgeschnitten
5801 33 00-- anderer Schusssamt und Schussplüsch
5801 36 00-- Chenillegewebe
5801 37 00-- Kettsamt und Kettplüsch
5801 90- aus anderen Spinnstoffen
5801 90 10-- aus Flachs
5801 90 90-- andere
5802 Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe, ausgenommen Waren der Position 5806; getuftete Spinnstofferzeugnisse, ausgenommen Erzeugnisse der Position 5703
- Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe, aus Baumwolle
5802 11 00-- roh
5802 19 00-- andere
5802 20 00- Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe, aus anderen Spinnstoffen
5802 30 00- getuftete Spinnstofferzeugnisse
5803 00 Drehergewebe, ausgenommen Waren der Position 5806
5803 00 10- aus Baumwolle
5803 00 30- aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide
5803 00 90- andere
5804 Tülle (einschließlich Bobinetgardinenstoffe) und geknüpfte Netzstoffe; Spitzen, als Meterware, Streifen oder als Motive, ausgenommen Erzeugnisse der Positionen 6002 bis 6006
5804 10- Tülle (einschließlich Bobinetgardinenstoffe) und geknüpfte Netzstoffe
5804 10 10-- ungemustert
5804 10 90-- andere
- maschinengefertigte Spitzen
5804 21-- aus Chemiefasern
5804 21 10--- Flecht- und Klöppelspitzen
5804 21 90--- andere
5804 29-- aus anderen Spinnstoffen
5804 29 10--- Flecht- und Klöppelspitzen
5804 29 90--- andere
5804 30 00- handgefertigte Spitzen
5805 00 00 Tapisserien, handgewebt (Gobelins, Flandrische Gobelins, Aubusson, Beauvais und ähnliche), und Tapisserien als Nadelarbeit (z. B. Petit Point, Kreuzstich), auch konfektioniert
5806 Bänder, ausgenommen Waren der Position 5807; schusslose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern (Bolducs)
5806 10 00- Bänder aus Samt, Plüsch, Chenillegewebe oder aus Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe
5806 20 00- andere Bänder, mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr
- andere Bänder
5806 31 00-- aus Baumwolle
5806 32-- aus Chemiefasern
5806 32 10--- mit echten Webkanten
5806 32 90--- andere
5806 39 00-- aus anderen Spinnstoffen
5806 40 00- schusslose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern (Bolducs)
5807 Etiketten, Abzeichen und ähnliche Waren, aus Spinnstoffen, als Meterware, Streifen oder zugeschnitten, nicht bestickt
5807 10- gewebt
5807 10 10-- mit eingewebten Inschriften oder Motiven
5807 10 90-- andere
5807 90- andere
5807 90 10-- aus Filz oder aus Vliesstoffen
5807 90 90-- andere
5808 Geflechte als Meterware; Posamentierwaren und ähnliche Zierwaren, als Meterware, ohne Stickerei, andere als solche aus Gewirken oder Gestricken; Quasten, Troddeln, Oliven, Nüsse, Pompons und ähnliche Waren
5808 10 00- Geflechte als Meterware
5808 90 00- andere
5809 00 00 Gewebe aus Metallfäden und Gewebe aus Metallgarnen oder aus metallisierten Garnen der Position 5605, von der zur Bekleidung, Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen
5810 Stickereien als Meterware, Streifen oder als Motive
5810 10- Ätzstickereien und Stickereien mit herausgeschnittenem Grund
5810 10 10-- mit einem Wert von mehr als 35 € je kg Eigengewicht
5810 10 90-- andere
- andere Stickereien
5810 91-- aus Baumwolle
5810 91 10--- mit einem Wert von mehr als 17,50 € je kg Eigengewicht
5810 91 90--- andere
5810 92-- aus Chemiefasern
5810 92 10--- mit einem Wert von mehr als 17,50 € je kg Eigengewicht
5810 92 90--- andere
5810 99-- aus anderen Spinnstoffen
5810 99 10--- mit einem Wert von mehr als 17,50 € je kg Eigengewicht
5810 99 90--- andere
5811 00 00 Wattierte Spinnstofferzeugnisse als Meterware, aus einer oder mehreren Spinnstofflagen, mit Wattierungsstoff verbunden, durch Steppen oder auf andere Weise abgeteilt, ausgenommen Stickereien der Position 5810